Ab dem 1. September 2020 können NS-Opfer und deren Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft einfacher als bisher erwerben. Nämlich lediglich „durch Anzeige“ statt durch einen Antrag – und ohne dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, die im Oktober 2019 beschlossen wurde, erleichtert ab 1. September österreichischen Opfern des NS-Regimes und deren Nachkommen den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Der betreffende § 58c Abs. 1a des Staatsbürgerschaftsgesetzes gilt für
- StaatsbürgerInnen Österreichs,
- StaatsbürgerInnen eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreich-ungarischen Monarchie,
- sowie für Staatenlose,
deren Hauptwohnsitz in Österreich war und die vor dem 15. Mai 1955 ins Ausland fliehen mussten, weil sie „Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder durch Behörden des Dritten Reiches befürchtet oder erlitten haben. Oder weil sie für die Demokratische Republik Österreich eingetreten sind und daher Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten.“
Das Gesetz umfasst auch die Nachkommen dieser Personen in direkter absteigender Linie – also Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder etc. sowie Adoptivkinder, die als Minderjährige adoptiert wurden. Auch sie können die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige beantragen.
Einreichen können Sie diese Anzeige bei den zuständigen österreichischen Botschaften oder Generalkonsulaten, die sie weiterreichen an die zuständige Behörde in Österreich, nämlich die Magistratsabteilung 35 (MA 35) der Stadt Wien:
MA 35 Fachbereich Staatsbürgerschaft
1200 Wien, Dresdner Straße 93, Block C
E-Mail: 80-ref@ma35.wien.gv.at
Achtung: In einigen Staaten verlieren Sie die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit (in dem Fall die österreichische) annehmen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich also im Vorhinein auch bei der Staatsbürgerschaftsbehörde Ihres Heimatstaates dazu informieren.
Beratung durch das Psychosoziale Zentrum ESRA
Zusätzlich zur Information durch österreichische Botschaften und Konsulate berät auch das Psychosoziale Zentrum ESRA in Wien zum neuen Gesetz. Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft sowie bei Fragen zum Antragsverfahren können Sie sich an die BeraterInnen von ESRA wenden. Die Beratung bei ESRA ist kostenlos.
Sollte Ihr Verwandter noch am Leben sein, steht ESRA Ihnen auch bei möglichen Entschädigungsanträgen mit zur Seite.
Psychosoziales Zentrum ESRA
office@esra.at
Tel. +43 1 214 90 14 erreichen.
www.esra.at
- Unterstützende Beratung auch durch den Nationalfonds der Republik Österreich
- Infos der Israelitischen Kultusgemeinde Wien
- Info des österreichischen Außenministeriums
- Fragebogen zur Anzeige zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Bürgermeister Ludwig: Nachfahren von Opfern des NS-Regimes erhalten erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft