Die österreichischen Bundesregierung hat im September beschlossen, allen lebenden Opfern des Nationalsozialismus aus Österreich weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Damit bekräftigt Österreich seine besondere Verantwortung gegenüber den Verfolgten des NS-Regimes.
Der Beschluss der Bundesregierung geht auf Initiative der Claims Conference zurück und ist Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen zwischen der Claims Conference und der österreichischen Bundesregierung. Die Claims Conference ist eine gemeinnützige Organisation mit Büros in New York, Israel und Deutschland, die seit 1951 für die materielle Entschädigung von Holocaust-Überlebenden in aller Welt arbeitet.
Der Beschluss der österreichischen Regierung sieht eine einmalige außerordentliche Gestezahlung in der Höhe von rund 5.000 Euro an alle lebenden Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich nach den Kriterien des Nationalfonds vor. Nach Schätzungen kann von rund 3.500 bis 4.000 anspruchsberechtigten Personen in über 50 Ländern weltweit ausgegangen werden. NS-Opfer, die bereits vom Nationalfonds anerkannt wurden und eine Gestezahlung erhalten haben, brauchen keinen weiteren Antrag zu stellen.
Der Beschluss der Bundesregierung sieht zudem vor, dass Holocaust-Überlebende aus Österreich bei sozialer Bedürftigkeit weiterhin jährlich eine Individualzahlung beim Nationalfonds beantragen können. Darüber hinaus werden die Mittel des beim österreichischen Sozialministerium eingerichteten Hilfsfonds, eines Nothilfeprogramms für Holocaust-Überlebende, aufgestockt, und die Unterstützung von Bildungsprojekten zur Aufklärung über den Holocaust wird verstärkt. Das Kuratorium des Nationalfonds hat zudem nach dem Terror-Überfall der Hamas in Israel eine Soforthilfe an Holocaust-Überlebende aus Österreich in Israel in Höhe von 150.000 Euro beschlossen.
Rückfragen:
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
Parlament, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien
Tel. +43 1 408 12 63
E-Mail: presse@nationalfonds.org
www.nationalfonds.org
Informationen: